Aktualisiert am 15. September 2026
Zuschüsse für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung 2026: Wer was bezahlt
Zuschüsse für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung gibt es 2026 von vier Stellen: Krankenkasse, Pflegekasse, Finanzamt und Sozialamt. Dieser Beitrag ordnet, wer in welcher Lage bezahlt, für Familien, Menschen mit Pflegegrad und alle, die gerade herausfinden möchten, wo sie anfangen sollen.
Welche Stelle ist zuständig?
Die erste Frage ist nicht, wie viel Geld es gibt, sondern warum Sie Hilfe brauchen. Davon hängt ab, wer zahlt:
- Vorübergehend krank, nach einer Operation, in der Schwangerschaft oder nach der Geburt: meist die Krankenkasse.
- Dauerhaft auf Hilfe angewiesen und ein Pflegegrad liegt vor: die Pflegekasse.
- Sie bezahlen die Hilfe selbst: Das Finanzamt beteiligt sich über die Steuer.
- Einkommen und Vermögen reichen nicht: das Sozialamt.
Krankenkasse: Haushaltshilfe auf Zeit
Schwangerschaft und Entbindung, § 24h SGB V
Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann, übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Eine Zuzahlung fällt nicht an. Mehr unter Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.
Krankheit, § 38 SGB V
Bei Krankheit oder nach einer Operation gilt:
- Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, ist Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen möglich.
- Ohne Kind gibt es bei schwerer Krankheit bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe. Das gilt nicht, wenn Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
- Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent je Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Die ärztliche Bescheinigung ist der erste Schritt. Mehr dazu unter Haushaltshilfe bei Krankheit und im Beitrag Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt.
Pflegekasse: Unterstützung bei Pflegegrad
Entlastungsbetrag
Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen bis 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote zur Verfügung, etwa Hilfe im Haushalt oder Begleitung zu Terminen. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen, oder der Anbieter rechnet direkt ab. Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Sachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das Pflegegeld verringert sich dann anteilig.
Gemeinsamer Jahresbetrag
Ab Pflegegrad 2 gibt es 3.539 Euro im Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich, auch stundenweise. Sie greift, wenn die pflegende Person verhindert ist.
Eine Übersicht nach Pflegegrad finden Sie unter Haushaltshilfe mit Pflegegrad.
Finanzamt: Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Was Sie für Haushaltshilfe, Pflege- und Betreuungsleistungen selbst bezahlen, zählt als haushaltsnahe Dienstleistung. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr.
- Sie brauchen eine Rechnung und zahlen per Überweisung, nicht bar.
- Anteile, die Kranken- oder Pflegekasse übernommen haben, können Sie nicht ansetzen.
Mehr im Beitrag Pflegekosten absetzen.
Sozialamt: Hilfe zur Pflege
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um notwendige Hilfe zu bezahlen, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach § 61 ff. SGB XII leisten. Was angerechnet wird, prüft das Amt im Einzelfall. Wer unsicher ist, ob das infrage kommt, fragt am besten direkt beim Sozialamt oder bei einem Pflegestützpunkt nach.
Zuschüsse kombinieren
Oft sind mehrere Stellen nacheinander zuständig. Die Krankenkasse hilft zum Beispiel nach einem Klinikaufenthalt, später übernimmt mit Pflegegrad die Pflegekasse. Was Sie darüber hinaus selbst zahlen, kann steuerlich zählen. Dieselben Kosten dürfen dabei nicht zweimal angesetzt werden.
Hilfreich ist eine einfache Mappe: Bescheide der Kassen, Rechnungen und Kontoauszüge an einem Ort. So sehen Sie am Jahresende, welcher Teil erstattet wurde und welcher Teil für die Steuererklärung bleibt. Und Sie haben alles zur Hand, wenn eine Stelle nachfragt.
Wie FamiliaPlus hilft
FamiliaPlus ist kein Pflegedienst. Wir übernehmen Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Betreuung von Kindern im Haushalt. Als zugelassener Leistungserbringer mit der IK-Nummer 460828328 rechnen wir direkt mit Kranken- und Pflegekasse ab und übernehmen den Schriftverkehr.
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären mit Ihnen, welche Stelle zuständig ist, und sagen es auch, wenn nichts übernommen wird. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 17:30 Uhr unter 07032 3753187 oder über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn ein Pflegegrad vorliegt?
Die Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit ohne Kind im Haushalt ist bei Pflegegrad 2 bis 5 ausgeschlossen. Dann kommen Leistungen der Pflegekasse infrage, etwa der Entlastungsbetrag oder der Umwandlungsanspruch.
Kann ich eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?
Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Nötig sind Rechnung und Überweisung, Anteile der Kasse zählen nicht.
Was ist, wenn das eigene Geld für die Hilfe nicht reicht?
Dann kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII leisten. Dabei werden Einkommen und Vermögen geprüft.
Muss ich die Abrechnung mit der Kasse selbst übernehmen?
Nicht unbedingt. Zugelassene Leistungserbringer rechnen direkt mit Kranken- oder Pflegekasse ab. Andernfalls reichen Sie die Rechnung zur Erstattung ein.
Passend dazu
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Anlass, Postleitzahl und Rufnummer genügen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.