Haushaltshilfe mit Pflegegrad
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 131 Euro für Unterstützung im Alltag. Wir rechnen direkt ab, ohne Vorleistung. Kostenlose Prüfung.

Warum FamiliaPlus
Haushalt und Alltag übernehmen, abgerechnet über Ihre Kasse. FamiliaPlus ist kein Pflegedienst.
Kasse zahlt
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Antrag inklusive
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Start in wenigen Tagen
Wir haben derzeit Kapazität frei. Kein Warten, bis es nicht mehr geht.
Festangestellte Kräfte
Unser eigenes Team, keine wechselnden Vermittlungen.
Feste Ansprechpartnerin
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Ehrliche Prüfung
Steht Ihnen nichts zu, sagen wir das. Kostenlos.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfenAb Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse für Unterstützung im Haushalt, und zwar jeden Monat. Viele lassen dieses Geld verfallen, weil niemand es ihnen sagt. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Ihre Leistungen im Überblick
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für Angebote wie unseres.
- Verhinderungspflege: ab Pflegegrad 2, wenn die pflegende Person eine Auszeit braucht.
Je nach Pflegegrad im Einzelnen: Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5.
Warum das oft liegen bleibt
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern nur gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Wer keinen kennt, nutzt ihn nicht. Wir sind als Anbieter zugelassen und rechnen direkt ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Noch kein Pflegegrad?
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Antrag lohnt, und helfen beim Weg dorthin. Das Erstgespräch kostet nichts.
Ansprüche für Betroffene und Familien
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Schwangerschaft und Geburt
0 €Zuzahlung
zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V
Krankheit und Operation
26Wochen
mit Kind unter zwölf, § 38 SGB V
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

im Einsatz
So arbeiten wir

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter
Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen dieselbe Person, die weiß, wo bei Ihnen der Besen steht und wie Sie es gerne haben.
Ansprechpartnerin in Ihrem Ort
In jedem der 62 Orte gibt es eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Mailadresse. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Den Papierkram machen wir
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Sie unterschreiben, mehr nicht.
Wir sagen ehrlich, was geht
Steht Ihnen nichts zu, hören Sie das von uns, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.
So beginnt Entlastung
Sie melden sich kurz
Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie, wo es gerade hakt.
Wir hören zu und prüfen mit Ihnen
Welche Hilfe möglich ist, hängt von Ihrer Situation ab. Genau das schauen wir uns gemeinsam an.
Sie bekommen Klarheit
Welche Schritte sinnvoll sind, welche Leistung passt und worum Sie sich nicht allein kümmern müssen.
Wir begleiten Sie weiter
Damit aus Unsicherheit ein machbarer Weg wird.
Zum Nachlesen
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.