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Aktualisiert am 15. September 2026

Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt und worauf es ankommt

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Platzhalter · Foto: Ratgeber

Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt, regelt § 38 SGB V. Dieser Beitrag erklärt Voraussetzungen, Dauer, Kosten und Antrag für alle, die wegen Krankheit, Klinikaufenthalt oder Reha den eigenen Haushalt gerade nicht schaffen.

Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt: die Grundregel

Die Kasse zahlt nicht dafür, dass Ihnen jemand im Haushalt zur Hand geht. Sie zahlt, wenn eine Krankheit Sie daran hindert, den Haushalt weiterzuführen, und wenn niemand sonst in Ihrem Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann. Beides prüft sie.

Das Gesetz kennt zwei Wege zur Haushaltshilfe. Welcher für Sie passt, hängt von Ihrer Behandlung ab und davon, ob Kinder bei Ihnen leben.

Erster Weg: Behandlung und ein Kind im Haushalt

Sie sind im Krankenhaus, in einer medizinischen Vorsorge- oder Rehamaßnahme oder bekommen häusliche Krankenpflege. In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre ist, oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist. Kann keine andere Person im Haushalt einspringen, besteht ein Anspruch.

Zweiter Weg: schwere Krankheit, auch ohne Kind

Auch ohne Kind kann die Kasse zahlen, wenn eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung Sie außer Gefecht setzt. Das betrifft vor allem die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung.

  • Ohne Kind im Haushalt: längstens 4 Wochen.
  • Mit einem Kind unter 12 Jahren oder einem behinderten, auf Hilfe angewiesenen Kind: längstens 26 Wochen.

Diesen zweiten Weg gibt es nicht, wenn bei Ihnen Pflegegrad 2 bis 5 anerkannt ist. Dann laufen Hilfen im Alltag über die Pflegeversicherung. Mehr dazu unter Haushaltshilfe mit Pflegegrad.

Manche Krankenkassen leisten über ihre Satzung mehr, als das Gesetz vorschreibt. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, was dort gilt.

Für Schwangerschaft und Entbindung gibt es eine eigene Regel mit anderen Voraussetzungen. Sie finden sie auf der Seite Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.

Was die Kasse sehen will

Die ärztliche Bescheinigung

Ohne ärztliche Bescheinigung entscheidet keine Kasse. Darin sollte stehen, warum Sie den Haushalt nicht weiterführen können und für welchen Zeitraum. Eine Diagnose allein reicht oft nicht aus. Hilfreicher ist eine Beschreibung dessen, was nicht geht: nicht heben, nicht lange stehen, nicht Auto fahren, kaum Kraft für den Tag.

Bitten Sie Ihre Praxis oder den Sozialdienst der Klinik, diese Punkte aufzunehmen. Das erspart Ihnen später Rückfragen.

Der Antrag

  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob es ein eigenes Antragsformular für Haushaltshilfe gibt.
  • Legen Sie die ärztliche Bescheinigung bei.
  • Geben Sie an, wer in Ihrem Haushalt lebt und warum diese Personen den Haushalt nicht übernehmen können, etwa wegen fester Arbeitszeiten oder eigener Erkrankung.
  • Beschreiben Sie, welche Aufgaben anfallen und wie viele Stunden am Tag Hilfe nötig ist.
  • Klären Sie die Kostenübernahme möglichst, bevor die Hilfe beginnt.

Einen Teil davon kann ein zugelassener Leistungserbringer übernehmen. FamiliaPlus rechnet direkt mit der Krankenkasse ab und erledigt den Schriftverkehr für Sie.

Zuzahlung und Befreiung

Ab 18 Jahren zahlen Sie einen Eigenanteil: 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Wer im Kalenderjahr mit allen Zuzahlungen die Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen. Die Grenze liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Heben Sie dafür alle Quittungen auf und stellen Sie den Antrag auf Befreiung bei Ihrer Kasse.

Wenn die Kasse ablehnt

Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Sie können Widerspruch einlegen. Die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Lesen Sie zuerst genau, woran der Antrag gescheitert ist, und antworten Sie auf genau diesen Punkt:

  • Die Kasse meint, eine andere Person im Haushalt könne helfen. Schildern Sie konkret, warum das nicht möglich ist.
  • Die Bescheinigung ist zu knapp. Bitten Sie die Praxis um eine ergänzende Stellungnahme.
  • Die Kasse sieht keine schwere Krankheit. Legen Sie Entlassbericht oder Befunde bei.

Ein kurzer, sachlicher Widerspruch mit neuen Unterlagen hat mehr Gewicht als ein langer Brief ohne Belege.

Was eine Haushaltshilfe übernimmt

Gemeint ist die Weiterführung des Haushalts: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Ordnung und die Betreuung der Kinder im Haushalt. Pflege und medizinische Aufgaben gehören nicht dazu. FamiliaPlus ist kein Pflegedienst, sondern Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.

Einen Überblick über die Anlässe finden Sie unter Haushaltshilfe bei Krankheit. Wie es Familien mit Kindern betrifft, lesen Sie im Beitrag Haushaltshilfe bei Krankheit oder Operation für Familien.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Voraussetzungen bei Ihnen passen, rufen Sie uns an. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich, und steht Ihnen nichts zu, sagen wir Ihnen das. Erzählen Sie, wo es gerade hakt: 07032 3753187, Montag bis Freitag 8 bis 17:30 Uhr, oder über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Kind im Haushalt, damit die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt?

Bei Krankenhausbehandlung, Vorsorge, Reha oder häuslicher Krankenpflege ja: Es muss ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt leben. Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung zahlt die Kasse auch ohne Kind, dann längstens 4 Wochen.

Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit?

Ohne Kind im Haushalt längstens 4 Wochen. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt, längstens 26 Wochen.

Was kostet mich eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen.

Gilt der Anspruch auch, wenn ich einen Pflegegrad habe?

Der zusätzliche Anspruch bei schwerer Krankheit besteht nicht, wenn Pflegegrad 2 bis 5 anerkannt ist. Dann kommen Leistungen der Pflegeversicherung in Frage.

Passend dazu

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