Aktualisiert am 15. September 2026
Entlastungsleistungen 2026: Was Pflegebedürftigen und Angehörigen zusteht
Entlastungsleistungen 2026 im Überblick: Hier finden Sie die Beträge der Pflegeversicherung, sortiert nach Leistung und Pflegegrad. Der Text richtet sich an Menschen mit Pflegegrad und an Angehörige, die zu Hause pflegen und wissen möchten, womit sie rechnen können.
Gab es 2026 eine Erhöhung?
Nein. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind 2026 unverändert. Die Beträge stammen aus zwei Schritten im Jahr 2025: Am 1. Januar 2025 stiegen die Leistungsbeträge um 4,5 Prozent, am 1. Juli 2025 kam der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die nächste Anpassung ist voraussichtlich für 2028 vorgesehen.
Über eine Pflegereform wird beraten. Beschlossen ist sie nicht. Alles, was Sie hier lesen, ist geltendes Recht mit Stand September 2026.
Die Entlastungsleistungen 2026 im Einzelnen
Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat
Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Er ist zweckgebunden: Sie können ihn für anerkannte Angebote einsetzen, zum Beispiel für Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Hilfe im Haushalt, beim Einkauf oder Begleitung zu Terminen.
Das Geld wird nicht auf Ihr Konto überwiesen. Entweder reichen Sie die Rechnung ein und die Pflegekasse erstattet, oder der Anbieter rechnet direkt mit ihr ab. Was Sie in einem Jahr nicht nutzen, bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar. Mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag.
Pflegegeld je Pflegegrad
Pflegegeld nach § 37 SGB XI bekommen Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen versorgt werden. Es wird monatlich ausgezahlt und ist frei verwendbar.
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Pflegesachleistung je Pflegegrad
Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist für einen ambulanten Pflegedienst gedacht. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Dienst, höchstens diese Beträge im Monat:
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Pflegegeld und Sachleistung lassen sich kombinieren. Nutzen Sie nur einen Teil der Sachleistung, erhalten Sie anteilig Pflegegeld.
Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2
Wer keinen Pflegedienst braucht oder die Sachleistung nicht ausschöpft, kann nach § 45a Abs. 4 SGB XI bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Damit lässt sich regelmäßige Hilfe im Haushalt finanzieren, die über den Entlastungsbetrag hinausgeht. Das Pflegegeld verringert sich in diesem Fall anteilig.
Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro im Kalenderjahr nach § 42a SGB XI, ab Pflegegrad 2. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen.
Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich, auch stundenweise. Das hilft, wenn die pflegende Person einen Arzttermin hat, einen Nachmittag für sich braucht oder selbst krank ist. Mehr auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.
Wohnumfeld: bis 4.180 Euro je Maßnahme
Für Umbauten, die das Leben zu Hause sicherer oder leichter machen, zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis 4.180 Euro je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1. Beispiele sind eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder ein Treppenlift. Der Antrag gehört vor den Umbau. Hinweise finden Sie im Beitrag Barrierefrei wohnen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 Euro im Monat
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse bis 42 Euro im Monat, wenn zu Hause gepflegt wird. Viele Apotheken und Versandhändler rechnen das direkt mit der Kasse ab.
Wie Sie die Leistungen in Gang bringen
Voraussetzung für alles ist ein Pflegegrad. Falls er noch fehlt, finden Sie den Ablauf in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen.
Ist der Pflegegrad da, lohnt sich ein ruhiger Blick auf drei Fragen:
- Welche Hilfe fehlt im Alltag gerade am meisten: Pflege, Haushalt, Begleitung oder eine Pause für die pflegende Person?
- Gibt es in Ihrer Nähe einen anerkannten Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet?
- Wird die Sachleistung genutzt oder bleibt ein Teil frei, der sich umwandeln ließe?
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos. Sie haben darauf einen Anspruch gegenüber Ihrer Pflegekasse, auch Pflegestützpunkte beraten.
Was FamiliaPlus dabei übernimmt
FamiliaPlus ist kein Pflegedienst. Wir helfen im Haushalt und im Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen. Als zugelassener Leistungserbringer rechnen wir Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab und übernehmen den Schriftverkehr. Unsere Kräfte sind fest angestellt, an jedem Ort haben Sie eine feste Ansprechpartnerin. Einen Überblick finden Sie unter Haushaltshilfe mit Pflegegrad.
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Erzählen Sie, wo es gerade hakt. Steht Ihnen nichts zu, sagen wir Ihnen das auch.
Häufige Fragen
Sind die Entlastungsleistungen 2026 gestiegen?
Nein. Die Beträge der Pflegeversicherung sind 2026 dieselben wie 2025. Die letzten Erhöhungen gab es am 1. Januar 2025 und am 1. Juli 2025, die nächste Anpassung ist voraussichtlich 2028 vorgesehen.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen anerkannter Angebote bis 131 Euro im Monat, oder der Anbieter rechnet direkt mit ihr ab. Als freies Geld auf dem Konto kommt der Betrag nicht an.
Gibt es bei Pflegegrad 1 schon Leistungen?
Ja, aber weniger. Bei Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die kostenlose Pflegeberatung. Pflegegeld und Pflegesachleistung beginnen erst ab Pflegegrad 2.
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig nutzen?
In vielen Fällen ja. Entlastungsbetrag, Pflegegeld und der gemeinsame Jahresbetrag schließen sich nicht aus. Welche Kombination passt, klärt eine Beratung mit Blick auf Ihre Situation.
Passend dazu
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Anlass, Postleitzahl und Rufnummer genügen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.