Haushaltshilfe bei Schwangerschaft
Haushaltshilfe in Schwangerschaft und nach der Geburt: zuzahlungsfrei über die Krankenkasse nach § 24h SGB V. Wir prüfen kostenlos und stellen den Antrag.

Warum FamiliaPlus
Haushalt und Alltag übernehmen, abgerechnet über Ihre Kasse. FamiliaPlus ist kein Pflegedienst.
Kasse zahlt
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Antrag inklusive
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Start in wenigen Tagen
Wir haben derzeit Kapazität frei. Kein Warten, bis es nicht mehr geht.
Festangestellte Kräfte
Unser eigenes Team, keine wechselnden Vermittlungen.
Feste Ansprechpartnerin
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Ehrliche Prüfung
Steht Ihnen nichts zu, sagen wir das. Kostenlos.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfenWenn die Schwangerschaft den Haushalt unmöglich macht, zahlt in vielen Fällen Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Wir prüfen den Anspruch, stellen den Antrag und sind innerhalb weniger Tage da.
Ihr Anspruch
Grundlage ist § 24h SGB V: Gesetzlich Versicherte erhalten eine Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist. Ein Kind im Haushalt ist dafür nicht erforderlich, und die Leistung ist zuzahlungsfrei. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt derzeit nicht führen können.
Typische Situationen
- Verordnete Bettruhe oder strenge Schonung
- Risikoschwangerschaft mit vorzeitigen Wehen
- Die Wochen nach der Entbindung, besonders nach einem Kaiserschnitt
- Mehrlingsschwangerschaft
Einzelheiten: Risikoschwangerschaft, verordnete Bettruhe und nach dem Kaiserschnitt.
Was wir übernehmen
Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Betreuung Ihrer Kinder im Haushalt. Den Schriftverkehr mit der Kasse erledigen wir.
Ansprüche für Betroffene und Familien
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Schwangerschaft und Geburt
0 €Zuzahlung
zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V
Krankheit und Operation
26Wochen
mit Kind unter zwölf, § 38 SGB V
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

im Einsatz
So arbeiten wir

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter
Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen dieselbe Person, die weiß, wo bei Ihnen der Besen steht und wie Sie es gerne haben.
Ansprechpartnerin in Ihrem Ort
In jedem der 62 Orte gibt es eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Mailadresse. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Den Papierkram machen wir
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Sie unterschreiben, mehr nicht.
Wir sagen ehrlich, was geht
Steht Ihnen nichts zu, hören Sie das von uns, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.
So beginnt Entlastung
Sie melden sich kurz
Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie, wo es gerade hakt.
Wir hören zu und prüfen mit Ihnen
Welche Hilfe möglich ist, hängt von Ihrer Situation ab. Genau das schauen wir uns gemeinsam an.
Sie bekommen Klarheit
Welche Schritte sinnvoll sind, welche Leistung passt und worum Sie sich nicht allein kümmern müssen.
Wir begleiten Sie weiter
Damit aus Unsicherheit ein machbarer Weg wird.
Häufige Fragen
Steht mir in der Schwangerschaft eine Haushaltshilfe zu?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen der Schwangerschaft oder nach der Entbindung nicht möglich ist. Grundlage ist § 24h SGB V. Ob es in Ihrem Fall greift, hängt von der ärztlichen Einschätzung und Ihrer Kasse ab. Wir prüfen das kostenlos für Sie.
Was brauche ich dafür?
Eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt nicht führen können, und einen Antrag bei Ihrer Kasse. Den Antrag übernehmen wir.
Wie lange bekomme ich Unterstützung?
Das legt Ihre Kasse anhand der ärztlichen Bescheinigung fest. Verlängerungen sind möglich, wenn die Bescheinigung das hergibt.
Was kostet mich das?
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung, deren Höhe Ihre Kasse Ihnen nennt. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.
Wie schnell kann jemand kommen?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Wir haben derzeit Kapazität frei.
Übernehmen Sie auch die Kinderbetreuung?
Wir betreuen Kinder im Rahmen der Haushaltshilfe mit, wenn das Teil der bewilligten Leistung ist. Eine reine Kinderbetreuung ohne Haushaltshilfe gehört nicht dazu.
Sind Sie ein Pflegedienst?
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Zum Nachlesen
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.