Zum Inhalt springen
FamiliaPlus07032 3753187

Aktualisiert am 15. September 2026

Haushaltshilfe bei Krankheit oder Operation: was Familien zusteht

Kostenlos prüfen lassen07032 3753187

Platzhalter · Foto: Ratgeber

Wenn Mutter oder Vater ins Krankenhaus muss, operiert wird oder schwer erkrankt, läuft der Familienalltag trotzdem weiter. Dieser Beitrag zeigt Eltern, welche Haushaltshilfe bei Krankheit oder Operation die Krankenkasse übernimmt und was der andere Elternteil tun kann.

Haushaltshilfe bei Krankheit oder Operation: wann Familien Anspruch haben

Für Familien ist ein Punkt entscheidend: ob im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre ist, oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist. Dann öffnet § 38 SGB V zwei Möglichkeiten.

Während Klinik, Reha oder häuslicher Krankenpflege

Liegt ein Elternteil im Krankenhaus, ist in einer medizinischen Vorsorge- oder Rehamaßnahme oder bekommt häusliche Krankenpflege, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlen. Voraussetzung ist, dass niemand sonst im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.

Nach der Operation oder bei schwerer Krankheit zu Hause

Oft beginnt die schwierige Zeit erst nach der Entlassung. Wer nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder wegen einer schweren Krankheit zu Hause nicht auf die Beine kommt, kann ebenfalls Haushaltshilfe bekommen. Mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt dauert dieser Anspruch längstens 26 Wochen.

Ist beim erkrankten Elternteil Pflegegrad 2 bis 5 anerkannt, gilt dieser zusätzliche Anspruch nicht. Hinweise zu typischen Eingriffen finden Sie unter Haushaltshilfe nach einer Operation.

Wer im Haushalt was übernehmen muss

Die Kasse fragt, ob eine andere Person im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Gemeint sind Menschen, die bei Ihnen wohnen, also meist der Partner oder die Partnerin, unter Umständen auch ein älteres Kind. Großeltern mit eigener Wohnung zählen dabei nicht als Person im Haushalt.

Was der andere Elternteil tun kann

Ein berufstätiger Elternteil ist zu seinen Arbeitszeiten nicht verfügbar. Das sollte die Kasse schwarz auf weiß sehen.

  • Schreiben Sie auf, wann der andere Elternteil aus dem Haus ist, einschließlich Arbeitsweg.
  • Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten kann den Antrag stützen.
  • Überlegen Sie, welche Aufgaben in diese Zeiten fallen: Kinder versorgen, Mittagessen, Einkauf, Wäsche.
  • Übernimmt der andere Elternteil Abende und Wochenenden, schreiben Sie auch das dazu. Es zeigt, dass Sie nur die Lücke beantragen.

Ist der andere Elternteil selbst krank oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, den Haushalt zu führen, gehört auch das mit einem Nachweis in den Antrag.

Abgrenzung zum Kinderkrankengeld

Beides wird oft verwechselt. Die Richtung ist aber eine andere.

  • Haushaltshilfe: Ein Elternteil ist krank. Eine Fachkraft übernimmt den Haushalt und die Kinder im Haushalt.
  • Kinderkrankengeld: Das Kind unter 12 Jahren ist krank. Ein Elternteil bleibt zu Hause und bekommt dafür Geld von der Krankenkasse.

2026 gibt es Kinderkrankengeld für 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, insgesamt höchstens 35 Arbeitstage. Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage je Kind, höchstens 70. Diese Tage sind nicht dafür gedacht, einen erkrankten Partner zu versorgen.

So gehen Sie vor

  • Bescheinigung: Bitten Sie die Klinik vor der Entlassung oder die Hausarztpraxis um eine ärztliche Bescheinigung, dass der Haushalt nicht weitergeführt werden kann und für wie lange.
  • Antrag: Stellen Sie ihn bei der Krankenkasse des erkrankten Elternteils. Nennen Sie das Alter der Kinder, die Arbeitszeiten des Partners und die benötigten Stunden.
  • Kosten: Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen.
  • Ablehnung: Widerspruch ist möglich. Mehr dazu im Beitrag Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt.

Was im Familienalltag übernommen wird

Eine Haushaltshilfe hält den Alltag zusammen: Frühstück und Mittagessen, Einkauf, Wäsche, Ordnung und die Betreuung der Kinder im Haushalt. Pflege des erkrankten Elternteils und medizinische Aufgaben gehören nicht dazu. FamiliaPlus ist kein Pflegedienst.

Bei FamiliaPlus arbeiten festangestellte Kräfte, und Sie haben eine feste Ansprechpartnerin an Ihrem Ort. Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab und übernehmen den Schriftverkehr. Für Mütter und Väter, die allein erziehen, gibt es einen eigenen Beitrag: Haushaltshilfe für Alleinerziehende.

Wenn Sie klären möchten, was in Ihrer Familie möglich ist, sprechen Sie mit uns. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich: 07032 3753187 oder über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Bekommen wir eine Haushaltshilfe, wenn der andere Elternteil berufstätig ist?

Die Kasse prüft, ob eine andere Person im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Beschreiben Sie konkret, zu welchen Zeiten der andere Elternteil arbeitet und dadurch nicht zur Verfügung steht.

Wie lange zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe für Familien bei schwerer Krankheit?

Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt, längstens 26 Wochen. Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Beginn der Haushaltshilfe.

Ist Haushaltshilfe dasselbe wie Kinderkrankengeld?

Nein. Kinderkrankengeld gibt es, wenn das Kind krank ist und ein Elternteil deshalb zu Hause bleibt. Haushaltshilfe gibt es, wenn ein Elternteil krank ist und den Haushalt nicht führen kann.

Was kostet die Haushaltshilfe eine Familie?

Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Erreichen der Belastungsgrenze ist eine Befreiung möglich.

Passend dazu

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Anlass, Postleitzahl und Rufnummer genügen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in derDatenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8 bis 17:30 Uhr.