Aktualisiert am 15. September 2026
Haushaltshilfe für Alleinerziehende: Anspruch, Kosten und regionale Hilfe
Wer allein mit Kindern lebt, hat im Krankheitsfall niemanden, der einfach übernimmt. Dieser Beitrag erklärt Alleinerziehenden, wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt, was sie kostet und wo es in der Region Unterstützung gibt.
Haushaltshilfe für Alleinerziehende: die Voraussetzungen
Für Alleinerziehende gelten dieselben Regeln wie für alle Versicherten. Ein Punkt ist bei Ihnen aber häufig schon erfüllt: Die Kasse zahlt nur, wenn keine andere Person im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Wenn Sie allein mit Ihren Kindern wohnen, gibt es diese Person oft nicht.
Wichtig dabei: Es geht um Menschen, die bei Ihnen wohnen. Großeltern oder Freunde mit eigener Wohnung zählen nicht als Person im Haushalt. Lebt ein älteres Kind oder ein neuer Partner bei Ihnen, fragt die Kasse nach, ob diese Person die Aufgaben übernehmen kann.
Kinder unter 12 Jahren
Das Alter Ihres Kindes spielt eine große Rolle. Maßgeblich ist, ob es bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre ist. Lebt ein Kind mit Behinderung bei Ihnen, das auf Hilfe angewiesen ist, zählt es ebenfalls.
Wann die Krankenkasse zahlt
- Klinik, Reha oder häusliche Krankenpflege: Mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt kann die Kasse eine Haushaltshilfe zahlen.
- Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung, etwa nach einer Operation: Mit einem Kind unter 12 Jahren längstens 26 Wochen. Ist Pflegegrad 2 bis 5 anerkannt, gilt dieser Anspruch nicht.
- Schwangerschaft und Entbindung: Hier gilt eine eigene Regel nach § 24h SGB V. Ein Kind ist dafür nicht nötig, und eine Zuzahlung fällt nicht an. Mehr unter Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.
Die Einzelheiten zu § 38 SGB V finden Sie im Beitrag Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt.
Wenn Ihr Kind krank ist: Kinderkrankengeld
Haushaltshilfe gibt es, wenn Sie selbst krank sind. Ist Ihr Kind unter 12 Jahren krank und Sie bleiben deshalb zu Hause, greift das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.
Alleinerziehende haben 2026 Anspruch auf 30 Arbeitstage je Kind, insgesamt höchstens 70 Arbeitstage. Zum Vergleich: Bei zwei Elternteilen sind es 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, höchstens 35. Die Kasse braucht dafür eine ärztliche Bescheinigung für Ihr Kind.
Was eine Haushaltshilfe kostet
Ab 18 Jahren zahlen Sie bei einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V eine Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Den übrigen Betrag trägt die Krankenkasse.
Wenn das Geld knapp ist, lohnt sich ein Blick auf die Belastungsgrenze. Sie liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Haben Sie im Kalenderjahr so viel an Zuzahlungen geleistet, können Sie sich bei Ihrer Kasse befreien lassen. Heben Sie dafür alle Quittungen auf, auch für Medikamente.
So stellen Sie den Antrag
- Lassen Sie sich ärztlich bescheinigen, dass Sie den Haushalt nicht weiterführen können und für welchen Zeitraum.
- Schreiben Sie in den Antrag, dass Sie allein mit Ihren Kindern leben, und nennen Sie deren Alter.
- Beschreiben Sie, was täglich anfällt: Kinder versorgen, Essen kochen, Einkauf, Wäsche.
- Reichen Sie alles bei Ihrer Krankenkasse ein oder geben Sie den Schriftverkehr an einen zugelassenen Anbieter ab.
FamiliaPlus ist zugelassener Leistungserbringer mit der IK-Nummer 460828328, rechnet direkt mit der Kasse ab und übernimmt die Korrespondenz. Die Kosten müssen Sie nicht vorstrecken.
Regionale Hilfe: wo FamiliaPlus im Einsatz ist
Unser Sitz ist in Herrenberg, eine zweite Anlaufstelle haben wir in Tübingen. Wir sind in diesen Regionen unterwegs:
- Landkreis Böblingen: 23 Orte
- Landkreis Tübingen: 15 Orte
- Landkreis Calw: Bad Liebenzell, Calw und Nagold
- Landkreis Freudenstadt: 3 Orte
Den Landkreis Esslingen übernehmen wir nur auf Anfrage. Die vollständige Übersicht finden Sie unter Haushaltshilfe nach Landkreis.
Unsere Kräfte sind fest angestellt, und Sie haben an Ihrem Ort eine feste Ansprechpartnerin. Pflege übernehmen wir nicht, FamiliaPlus ist kein Pflegedienst.
So beginnt Entlastung: mit einem Anruf unter 07032 3753187, Montag bis Freitag 8 bis 17:30 Uhr, oder einer Nachricht über das Kontaktformular. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich, und steht Ihnen nichts zu, sagen wir Ihnen das.
Häufige Fragen
Gelten für Alleinerziehende andere Regeln bei der Haushaltshilfe?
Nein, die Voraussetzungen sind dieselben. Weil oft keine andere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt übernehmen kann, ist dieser Punkt bei Alleinerziehenden aber häufig erfüllt.
Zählen die Großeltern als Person, die helfen könnte?
Maßgeblich ist, ob eine andere Person im Haushalt lebt. Großeltern mit eigener Wohnung zählen dabei nicht als Person im Haushalt.
Wie viele Kinderkrankentage haben Alleinerziehende 2026?
Alleinerziehende haben für ein Kind unter 12 Jahren 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld je Kind, insgesamt höchstens 70 Arbeitstage.
In welchen Regionen bietet FamiliaPlus Haushaltshilfe an?
In den Landkreisen Böblingen, Tübingen, Calw und Freudenstadt. Den Landkreis Esslingen übernimmt FamiliaPlus nur auf Anfrage.
Passend dazu
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Anlass, Postleitzahl und Rufnummer genügen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.