Haushaltshilfe bei Bettruhe in der Schwangerschaft
Bettruhe in der Schwangerschaft: Haushaltshilfe über die Krankenkasse, zuzahlungsfrei. Wir übernehmen Haushalt, Kinder und den Antrag.

Warum FamiliaPlus
Haushalt und Alltag übernehmen, abgerechnet über Ihre Kasse. FamiliaPlus ist kein Pflegedienst.
Kasse zahlt
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Antrag inklusive
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Start in wenigen Tagen
Wir haben derzeit Kapazität frei. Kein Warten, bis es nicht mehr geht.
Festangestellte Kräfte
Unser eigenes Team, keine wechselnden Vermittlungen.
Feste Ansprechpartnerin
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Ehrliche Prüfung
Steht Ihnen nichts zu, sagen wir das. Kostenlos.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfenBettruhe verordnet, und der Alltag läuft trotzdem weiter: Kinder, Wäsche, Einkauf. Genau für diese Lage gibt es die Haushaltshilfe über die Krankenkasse.
Ihr Anspruch
Nach § 24h SGB V zahlt die Krankenkasse, wenn Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht führen können. Die verordnete Bettruhe ist dafür der klarste Fall. Die Leistung ist zuzahlungsfrei; nötig ist die ärztliche Bescheinigung.
Wie das praktisch aussieht
Wir kommen zu festen Zeiten, erledigen Einkauf, Kochen, Wäsche und Ordnung und kümmern uns um die Kinder im Haushalt. Sie bleiben liegen, wir halten den Rest am Laufen. Bei strikter Bettruhe stimmen wir die Einsätze eng mit Ihnen und Ihrer Familie ab.
Ansprüche für Betroffene und Familien
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Schwangerschaft und Geburt
0 €Zuzahlung
zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V
Krankheit und Operation
26Wochen
mit Kind unter zwölf, § 38 SGB V
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

im Einsatz
So arbeiten wir

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter
Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen dieselbe Person, die weiß, wo bei Ihnen der Besen steht und wie Sie es gerne haben.
Ansprechpartnerin in Ihrem Ort
In jedem der 62 Orte gibt es eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Mailadresse. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Den Papierkram machen wir
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Sie unterschreiben, mehr nicht.
Wir sagen ehrlich, was geht
Steht Ihnen nichts zu, hören Sie das von uns, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.
So beginnt Entlastung
Sie melden sich kurz
Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie, wo es gerade hakt.
Wir hören zu und prüfen mit Ihnen
Welche Hilfe möglich ist, hängt von Ihrer Situation ab. Genau das schauen wir uns gemeinsam an.
Sie bekommen Klarheit
Welche Schritte sinnvoll sind, welche Leistung passt und worum Sie sich nicht allein kümmern müssen.
Wir begleiten Sie weiter
Damit aus Unsicherheit ein machbarer Weg wird.
Häufige Fragen
Gilt der Anspruch auch bei teilweiser Bettruhe?
Ja, wenn die ärztliche Bescheinigung ergibt, dass Sie den Haushalt deshalb nicht führen können. Auf die genaue Formulierung kommt es an, dabei helfen wir.
Wer betreut meine Kinder, während ich liegen muss?
Die Betreuung der Kinder im Haushalt gehört zur Haushaltshilfe dazu, vom Frühstück bis zum Weg in die Kita.
Was kostet mich das?
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Es bleibt höchstens die gesetzliche Zuzahlung, deren Höhe Ihnen Ihre Kasse nennt. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.
Wie schnell kann jemand kommen?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Wir haben derzeit Kapazität frei.
Sind Sie ein Pflegedienst?
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Zum Nachlesen
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.