Aktualisiert am 15. September 2026
Kinder mit ADHS: Pflegegeld, Ansprüche und kostenlose Unterstützung
Eltern von Kindern mit ADHS fragen sich oft, ob es Pflegegeld oder andere Ansprüche gibt. Dieser Beitrag ordnet für Familien die möglichen Wege, von der Pflegekasse über das Jugendamt bis zur kostenlosen Beratung, ohne falsche Erwartungen zu wecken.
Kinder mit ADHS: führt die Diagnose zu einem Pflegegrad?
Nicht automatisch. Die Diagnose ADHS allein begründet keinen Pflegegrad. Die Pflegeversicherung fragt nicht nach der Diagnose, sondern danach, wie selbständig ein Mensch im Alltag ist.
Bei Kindern wird dabei verglichen: Wie selbständig ist Ihr Kind im Vergleich zu gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindern? Ein Pflegegrad ist möglich, wenn die Selbständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Das prüft der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekasse. Wie das Ergebnis ausfällt, ist bei ADHS sehr unterschiedlich.
Worauf es bei der Begutachtung ankommt
- Braucht Ihr Kind deutlich mehr Anleitung oder Beaufsichtigung als andere Kinder im gleichen Alter, etwa beim Anziehen, Essen oder Waschen?
- Gibt es Situationen, in denen es sich oder andere gefährdet, weil es Gefahren nicht einschätzen kann?
- Wie gelingen Tagesstruktur, Termine und der Umgang mit anderen Menschen?
Hilfreich ist ein Tagebuch über einige Wochen, in dem Sie festhalten, wobei Ihr Kind Unterstützung braucht und wie lange das dauert. Legen Sie vorhandene Berichte bei, zum Beispiel aus der Kinderarztpraxis, der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder der Schule. Beschreiben Sie beim Termin einen gewöhnlichen Tag, nicht den besten.
Wird ein Pflegegrad anerkannt, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, zum Beispiel 347 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 oder 599 Euro bei Pflegegrad 3. Ab Pflegegrad 1 steht zusätzlich der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zur Verfügung. Wie der Antrag abläuft, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt. Mit einem Bescheid, der Ihnen nicht plausibel erscheint, müssen Sie sich nicht abfinden: Ein Widerspruch ist möglich.
Eingliederungshilfe über das Jugendamt
Unabhängig vom Pflegegrad kann ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bestehen. Voraussetzung ist eine bestehende oder drohende seelische Behinderung. Das bedeutet: Die seelische Gesundheit weicht längerfristig von dem für das Alter typischen Zustand ab, und dadurch ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten.
Zuständig ist das Jugendamt. Es holt eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme ein und prüft dann, welche Hilfe passt. Je nach Einzelfall kann das zum Beispiel eine Schulbegleitung sein oder eine andere Unterstützung, die Ihrem Kind die Teilhabe in Schule und Freizeit erleichtert.
Stellen Sie den Antrag schriftlich, beschreiben Sie konkret, wo die Schwierigkeiten liegen, und bewahren Sie eine Kopie auf.
Kostenlose Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen beraten Eltern nach § 28 SGB VIII kostenlos und vertraulich. Eine Diagnose oder Überweisung ist nicht nötig. Dort geht es um konkrete Fragen aus dem Alltag: Wie gelingt der Morgen ohne Streit, wie bleiben Hausaufgaben machbar, wie gehen Geschwister mit der Situation um? Die Beratungsstellen kennen außerdem die Angebote vor Ort und können beim Weg zum Jugendamt unterstützen.
Selbsthilfe und Austausch
Andere Eltern kennen die Situation aus eigener Erfahrung. Der Verein ADHS Deutschland e. V. bietet Informationen und vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen. Der Austausch ersetzt keine Behandlung, kann aber entlasten und praktische Hinweise geben.
Schwerbehindertenausweis
Ob eine Behinderung festgestellt und ein Ausweis ausgestellt wird, entscheidet das Versorgungsamt im Einzelfall. Maßgeblich ist, wie stark sich die Beeinträchtigungen im Alltag auswirken, nicht die Diagnose allein. Ein Ausweis kann Nachteilsausgleiche ermöglichen. Überlegen Sie gemeinsam mit der behandelnden Praxis und, wenn möglich, mit Ihrem Kind, ob ein Antrag sinnvoll ist.
Kinderkrankengeld
Ist Ihr Kind krank und muss zu Hause betreut werden, können gesetzlich versicherte Eltern Kinderkrankengeld beantragen, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist. 2026 gilt: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, bei mehreren Kindern höchstens 35 Arbeitstage je Elternteil. Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage je Kind, höchstens 70. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung.
Was dieser Beitrag leisten kann
Dieser Überblick ersetzt keine ärztliche, therapeutische oder rechtliche Beratung. Fragen zur Behandlung gehören in die Kinderarztpraxis oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
FamiliaPlus ist keine Therapie und kein Pflegedienst. Besteht ein Pflegegrad, kann eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad über den Entlastungsbetrag möglich sein, etwa beim Einkauf oder bei der Ordnung im Haushalt. Wenn Sie klären möchten, ob das für Ihre Familie in Frage kommt, ist die Erstberatung kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Bekommt ein Kind mit ADHS automatisch Pflegegeld?
Nein. Ob ein Pflegegrad vorliegt, hängt davon ab, wie stark die Selbständigkeit im Vergleich zu gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindern beeinträchtigt ist. Das prüft der Medizinische Dienst.
Wer ist für eine Schulbegleitung zuständig?
Bei einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig. Grundlage ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Kostet die Erziehungsberatung etwas?
Nein. Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist für Familien kostenlos. Eine Diagnose oder Überweisung brauchen Sie dafür nicht.
Kann ein Kind mit ADHS einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Das entscheidet das Versorgungsamt im Einzelfall. Maßgeblich sind die Auswirkungen im Alltag, nicht die Diagnose allein.
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