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Aktualisiert am 15. September 2026

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Entbindung in Tübingen: der Antrag

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Platzhalter · Foto: Ratgeber

Wer eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Entbindung braucht, muss sie bei der Krankenkasse beantragen, und genau dabei entstehen die meisten Verzögerungen. Dieser Beitrag begleitet Familien in Tübingen und Umgebung durch den Antrag und zeigt, was Sie tun können, wenn die Kasse nachfragt oder ablehnt.

Anspruch auf Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Entbindung

Die Regel steht in § 24h SGB V. Die Krankenkasse zahlt, wenn beides zutrifft:

  • Sie können den Haushalt wegen der Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen, und eine ärztliche Bescheinigung bestätigt das.
  • Keine andere Person, die im Haushalt lebt, kann die Arbeit übernehmen.

Ein Kind muss nicht im Haushalt leben. Eine Zuzahlung fällt nicht an. Eine feste Höchstdauer gibt es nicht, die Kasse entscheidet nach Bedarf. Die Grundlagen finden Sie auf der Seite Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.

Der Antrag Schritt für Schritt

Mit der Ärztin sprechen

Sagen Sie beim Termin bei Ihrer Frauenärztin oder in der Klinik ausdrücklich, dass Sie eine Haushaltshilfe beantragen möchten. Nicht jede Praxis denkt von sich aus daran.

Die Bescheinigung prüfen

Lesen Sie die Bescheinigung, bevor Sie sie weitergeben. Die Kasse will sehen, warum Sie den Haushalt nicht führen können, ab wann und wie lange, und wie viele Stunden Hilfe nötig sind. Fehlt eine dieser Angaben, folgt meist eine Rückfrage.

Den Antrag bei der Kasse stellen

Fragen Sie telefonisch oder im Online-Bereich Ihrer Kasse, ob es ein eigenes Formular für Haushaltshilfe gibt. Dort geben Sie auch an, wer mit Ihnen im Haushalt lebt.

Den Haushalt erklären

Beschreiben Sie kurz, warum niemand im Haushalt einspringen kann. Arbeitszeiten des Partners, Schichtdienst oder die Tatsache, dass Sie allein leben, gehören hierhin. Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten kann die Angaben stützen.

Den Anbieter benennen

Die Kasse möchte wissen, wer die Haushaltshilfe leistet. Ein zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnet direkt mit ihr ab. FamiliaPlus übernimmt dabei den Schriftverkehr, sodass Sie weniger selbst erledigen müssen.

Häufige Gründe für Rückfragen oder Ablehnung

Eine andere Person im Haushalt könnte übernehmen

Lebt ein Partner oder ein erwachsenes Kind mit im Haushalt, fragt die Kasse, ob diese Person die Arbeit übernehmen kann. Sie prüft das im Einzelfall. Berufstätigkeit, lange Arbeitswege oder eigene gesundheitliche Einschränkungen können dagegen sprechen. Legen Sie das schriftlich dar, möglichst mit Nachweis.

Die Bescheinigung ist zu knapp

Steht dort nur eine Diagnose, ohne dass die Folgen für den Haushalt beschrieben sind, kann die Kasse den Bedarf nicht beurteilen. Bitten Sie die Ärztin um eine Ergänzung mit Zeitraum und Stundenumfang.

Der Umfang wird gekürzt

Manchmal bewilligt die Kasse weniger Stunden als beantragt. Schreiben Sie auf, welche Aufgaben an einem normalen Tag anfallen und wie lange sie dauern. Das macht den Bedarf greifbar.

Der Zeitraum läuft ab

Eine Bewilligung gilt für einen bestimmten Zeitraum. Brauchen Sie absehbar länger Hilfe, lassen Sie rechtzeitig eine neue Bescheinigung ausstellen und beantragen die Verlängerung, bevor die alte Bewilligung endet.

Was Sie bei einer Ablehnung tun können

Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Sie können schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids, halten Sie sie ein.

  • Fragen Sie nach, auf welchen Grund sich die Ablehnung stützt, falls er im Bescheid nicht klar genannt ist.
  • Reichen Sie fehlende Angaben nach, etwa eine ergänzte Bescheinigung oder einen Nachweis über Arbeitszeiten.
  • Bleiben Sie sachlich und konkret: Was geht nicht mehr, warum, und weshalb kann niemand im Haushalt einspringen.

Damit aus Unsicherheit ein machbarer Weg wird, lohnt sich ein Gespräch, bevor Sie Widerspruch einlegen. Dabei zeigt sich oft, welche Angabe gefehlt hat. Wie Kassen allgemein entscheiden, erklärt der Beitrag Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt.

Beratung in Tübingen

Neben dem Sitz in Herrenberg hat FamiliaPlus eine zweite Anlaufstelle in Tübingen und ist in 15 Orten im Landkreis Tübingen im Einsatz. Wir sind zugelassener Leistungserbringer, rechnen direkt mit der Krankenkasse ab und arbeiten mit fest angestellten Kräften. Medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht, denn FamiliaPlus ist kein Pflegedienst.

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Steht Ihnen keine Haushaltshilfe zu, sagen wir Ihnen das. Sie erreichen uns unter 07032 3753187, Montag bis Freitag von 8 bis 17:30 Uhr, oder über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?

Bei Ihrer Krankenkasse. Dazu brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die Grund, Zeitraum und Umfang der nötigen Hilfe beschreibt.

Was passiert, wenn mein Partner mit im Haushalt lebt?

Die Kasse prüft im Einzelfall, ob er den Haushalt übernehmen kann. Berufstätigkeit oder eigene Einschränkungen können dagegen sprechen und sollten im Antrag stehen.

Kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen?

Ja, mit einem schriftlichen Widerspruch. Die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Hilft FamiliaPlus beim Antrag?

Ja. FamiliaPlus übernimmt den Schriftverkehr mit der Krankenkasse und rechnet als zugelassener Leistungserbringer direkt ab.

Passend dazu

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Anlass, Postleitzahl und Rufnummer genügen für den Anfang.

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Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.

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