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Aktualisiert am 15. September 2026

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft: Anspruch bei Schonung und Bettruhe im Landkreis Böblingen

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Platzhalter · Foto: Ratgeber

Eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft kann die Krankenkasse schon lange vor der Geburt bezahlen, wenn Sie den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr führen können. Dieser Beitrag richtet sich an Schwangere im Landkreis Böblingen, etwa in Böblingen oder Sindelfingen, denen Schonung, Bettruhe oder starke Beschwerden den Alltag gerade aus der Hand nehmen.

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft: wann die Kasse zahlt

Die Grundlage ist § 24h SGB V. Die Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht weiterführen können und keine andere Person, die bei Ihnen wohnt, das übernehmen kann.

Einige Punkte werden oft falsch eingeschätzt:

  • Es muss kein Kind im Haushalt leben. Auch in der ersten Schwangerschaft kann der Anspruch bestehen.
  • Es gibt keine Zuzahlung. Anders als bei einer Haushaltshilfe wegen Krankheit zahlen Sie hier nichts dazu.
  • Das Gesetz nennt keine feste Höchstdauer. Die Kasse bewilligt nach Bedarf, also für den Zeitraum und Umfang, den Ihre Lage verlangt und die Bescheinigung begründet.

Typische Situationen während der Schwangerschaft

Risikoschwangerschaft

Bei einer Risikoschwangerschaft rät die Ärztin häufig, körperliche Belastung zu meiden. Schweres Tragen, Putzen auf Knien, Wäschekörbe über die Treppe oder der Großeinkauf fallen dann weg. Genau diese Arbeiten kann eine Haushaltshilfe übernehmen. Mehr dazu lesen Sie unter Haushaltshilfe bei Risikoschwangerschaft.

Ärztlich verordnete Schonung oder Bettruhe

Wird Bettruhe verordnet, ist der Haushalt praktisch nicht mehr zu führen. Wer liegen soll, kann nicht kochen, nicht einkaufen und keine Kinder zur Kita bringen. Hier ist die Begründung für die Kasse meist gut nachvollziehbar. Einzelheiten stehen auf der Seite Haushaltshilfe bei Bettruhe in der Schwangerschaft.

Starke Beschwerden

Auch ohne Einstufung als Risikoschwangerschaft können Beschwerden so stark sein, dass der Alltag nicht mehr geht: anhaltendes Erbrechen, starke Rücken- oder Beckenschmerzen, Kreislaufprobleme. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern ob Sie den Haushalt deswegen nicht mehr schaffen. Genau das sollte in der Bescheinigung stehen.

Die ärztliche Bescheinigung: was darin stehen sollte

Ohne ärztliche Bescheinigung entscheidet die Kasse nicht. Ausstellen kann sie Ihre Frauenärztin oder, wenn Sie gerade stationär liegen, die Klinik. Sprechen Sie beim Termin offen an, dass Sie eine Haushaltshilfe beantragen möchten. Hilfreich für die Kasse sind:

  • der Grund, warum Sie den Haushalt nicht führen können, zum Beispiel Bettruhe oder ein Verbot schwerer Belastung
  • der Zeitraum, für den die Einschränkung voraussichtlich gilt
  • der Umfang, also wie viele Stunden am Tag oder in der Woche Hilfe nötig sind

Je genauer diese Angaben sind, desto seltener fragt die Kasse nach. Ändert sich Ihr Zustand, kann die Ärztin eine neue Bescheinigung ausstellen, und Sie beantragen eine Verlängerung.

Was Sie selbst vorbereiten können

Wer liegen muss, hat wenig Kraft für Papierkram. Deshalb nur das Nötigste:

  • Überlegen Sie, wer im Haushalt lebt und warum diese Person den Haushalt nicht übernehmen kann, etwa wegen Arbeitszeiten außer Haus. Die Kasse fragt danach und prüft das im Einzelfall.
  • Notieren Sie, welche Aufgaben konkret liegen bleiben: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Versorgung älterer Kinder im Haushalt.
  • Legen Sie Versichertenkarte und Bescheinigung bereit.

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Arbeiten Sie mit einem zugelassenen Anbieter, kann dieser den Schriftverkehr für Sie übernehmen.

Wie FamiliaPlus im Landkreis Böblingen unterstützt

FamiliaPlus hat seinen Sitz in Herrenberg und ist in 23 Orten im Landkreis Böblingen im Einsatz, darunter Böblingen und Sindelfingen. Wir sind zugelassener Leistungserbringer, rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab und übernehmen den Schriftverkehr mit der Kasse.

Unsere Kräfte sind fest angestellt, und Sie haben eine feste Ansprechpartnerin. Sie kümmern sich um Einkauf, Kochen, Wäsche und Ordnung und versorgen Kinder im Haushalt mit. Medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht, denn FamiliaPlus ist kein Pflegedienst. Für alles Medizinische bleibt Ihre Ärztin zuständig.

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Erzählen Sie, wo es gerade hakt. Steht Ihnen keine Leistung zu, sagen wir Ihnen das offen. Sie erreichen uns unter 07032 3753187, Montag bis Freitag von 8 bis 17:30 Uhr, oder über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Brauche ich schon ein Kind, um in der Schwangerschaft eine Haushaltshilfe zu bekommen?

Nein. Der Anspruch nach § 24h SGB V setzt kein Kind im Haushalt voraus. Entscheidend ist, dass Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht weiterführen können.

Muss ich bei einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft etwas zuzahlen?

Nein. Für die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt keine Zuzahlung an.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

In der Regel Ihre Frauenärztin. Liegen Sie in einer Klinik, kann die Bescheinigung auch dort ausgestellt werden.

Wie lange zahlt die Kasse bei Bettruhe?

Das Gesetz nennt keine feste Höchstdauer. Die Kasse bewilligt nach Bedarf und orientiert sich an der ärztlichen Bescheinigung. Dauert die Bettruhe länger, kann eine Verlängerung beantragt werden.

Passend dazu

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