Aktualisiert am 15. September 2026
Haushaltshilfe bei Pflege eines Angehörigen: Wann Unterstützung möglich ist und wer zahlt
Haushaltshilfe bei Pflege eines Angehörigen: Dieser Beitrag zeigt, welche Unterstützung Sie als pflegende Person selbst bekommen können und wer sie bezahlt. Er richtet sich an Töchter, Söhne, Partnerinnen und Partner, die zu Hause pflegen und merken, dass die eigene Kraft nicht unbegrenzt ist.
Warum Ihre Entlastung zählt
Wer pflegt, organisiert oft zwei Haushalte, begleitet zu Arztterminen, übernimmt die Wäsche und geht nebenbei arbeiten. Das eigene Leben rutscht dabei leicht nach hinten. Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen, dass Sie es nicht schaffen. Es ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflege zu Hause auf Dauer tragfähig bleibt.
Wichtig zu wissen: Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen am Pflegegrad der Person, die Sie pflegen. Eingesetzt werden können sie trotzdem so, dass vor allem Sie Luft bekommen.
Haushaltshilfe bei Pflege: Welche Budgets infrage kommen
Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 stehen bis 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote zur Verfügung. Damit kann zum Beispiel eine Haushaltshilfe regelmäßig einkaufen, putzen oder Wäsche machen. Die Pflegekasse zahlt das Geld nicht aus, sondern erstattet Rechnungen, oder der Anbieter rechnet direkt ab. Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Details auf der Seite zum Entlastungsbetrag.
Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Sachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Das kommt infrage, wenn kein Pflegedienst kommt und Sie die Pflege selbst übernehmen. So lässt sich mehr Hilfe im Haushalt finanzieren, als der Entlastungsbetrag allein hergibt. Das Pflegegeld sinkt dann anteilig.
Stundenweise Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist gedacht für Zeiten, in denen Sie verhindert sind: Urlaub, eigene Krankheit, ein Termin, ein freier Nachmittag. Sie ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich und kann auch stundenweise genutzt werden. Bezahlt wird sie ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro im Kalenderjahr, den sie sich mit der Kurzzeitpflege teilt.
Seit dem 1. Juli 2025 müssen Sie vorher nicht mehr sechs Monate gepflegt haben. Die Unterstützung kann also auch am Anfang einer Pflegesituation greifen. Mehr dazu unter Verhinderungspflege.
Kostenlose Pflegeberatung
Nach § 7a SGB XI haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse. Sie können als Angehörige dabei sein und Ihre eigenen Fragen stellen. Auch Pflegestützpunkte beraten ohne Kosten.
Eine gute Beratung klärt, welche Leistungen schon genutzt werden, was noch offen ist und wie sich die Aufgaben verteilen lassen. Schreiben Sie sich vorher auf, was Sie am meisten belastet. Dann geht es im Gespräch um Ihren Alltag und nicht um Paragrafen.
Pflege und Beruf: freie Tage und Lohnersatz
Manchmal kommt die Pflege plötzlich, etwa nach einem Sturz oder einem Krankenhausaufenthalt. Für diesen Fall gibt es die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz. Sie dürfen bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um eine akute Pflegesituation zu organisieren. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber dabei so früh wie möglich Bescheid.
Als Lohnersatz für diese Tage gibt es das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI. Es wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt, je pflegebedürftiger Person für bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Wer zahlt was
- Pflegekasse: Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag, Pflegeberatung und Pflegeunterstützungsgeld.
- Krankenkasse: Haushaltshilfe, wenn Sie selbst krank werden oder operiert werden und die Voraussetzungen erfüllt sind, etwa ein Kind im Haushalt. Mehr unter Haushaltshilfe bei Krankheit.
- Finanzamt: Selbst bezahlte Haushaltshilfe lässt sich unter Umständen steuerlich geltend machen. Siehe Pflegekosten absetzen.
So beginnt Entlastung
- Klären Sie, ob ein Pflegegrad vorliegt. Falls nicht, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse.
- Notieren Sie einige Tage lang, welche Aufgaben Sie Zeit und Kraft kosten.
- Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung.
- Suchen Sie einen anerkannten Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
FamiliaPlus ist kein Pflegedienst. Wir übernehmen den Haushalt und begleiten im Alltag, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was nur Sie leisten können. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und kümmern uns um den Schriftverkehr. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich, telefonisch unter 07032 3753187 oder über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Bekomme ich als pflegende Angehörige selbst eine Haushaltshilfe bezahlt?
Die Leistungen hängen am Pflegegrad der gepflegten Person, nicht an Ihnen. Mit dem Entlastungsbetrag, dem Umwandlungsanspruch oder der Verhinderungspflege lässt sich aber Hilfe finanzieren, die Sie im Alltag spürbar entlastet.
Kann Verhinderungspflege auch nur für ein paar Stunden genutzt werden?
Ja. Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich, ab Pflegegrad 2 und aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro im Kalenderjahr.
Darf ich kurzfristig von der Arbeit fernbleiben, wenn die Pflege plötzlich organisiert werden muss?
Ja. Nach dem Pflegezeitgesetz können Sie bis zu 10 Arbeitstage fernbleiben, um eine akute Pflegesituation zu organisieren. Als Lohnersatz gibt es für diese Tage das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse.
Passend dazu
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Anlass, Postleitzahl und Rufnummer genügen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.