Aktualisiert am 15. September 2026
Haushaltshilfe bei Krebs und Chemotherapie: wann die Krankenkasse zahlt
Eine Krebserkrankung und ihre Behandlung nehmen viel Kraft, und für Einkauf, Wäsche und Kochen bleibt oft nichts übrig. Dieser Beitrag erklärt Betroffenen und Angehörigen, wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bei Krebs und Chemotherapie übernimmt und welche Hilfe möglich ist, wenn es länger dauert.
Haushaltshilfe bei Krebs und Chemotherapie: was die Krankenkasse übernimmt
Die Kasse stellt zwei Fragen: Können Sie den Haushalt wegen Ihrer Erkrankung gerade nicht weiterführen, und gibt es niemanden in Ihrem Haushalt, der das übernehmen kann? Trifft beides zu, kommt § 38 SGB V in Frage. Die erste Frage beantwortet eine ärztliche Bescheinigung, nicht Ihr Durchhaltevermögen.
Während Klinik und Reha
Sind Sie im Krankenhaus oder in einer Reha und lebt in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind, kann die Kasse eine Haushaltshilfe zahlen.
Zu Hause, zwischen den Behandlungen
Die Tage nach einer Operation, nach einer Chemotherapie oder nach einer ambulanten Behandlung in der Klinik sind oft die schwersten. Für diese Zeit gibt es den Anspruch bei schwerer Krankheit, auch ohne Kind:
- ohne Kind im Haushalt längstens 4 Wochen,
- mit einem Kind unter 12 Jahren oder einem behinderten, auf Hilfe angewiesenen Kind längstens 26 Wochen.
Manche Krankenkassen leisten nach ihrer Satzung mehr. Fragen Sie dort nach.
Was in die Bescheinigung gehört
Die Krankenkasse braucht eine ärztliche Bescheinigung. Das kann die onkologische Praxis, die Klinik oder Ihre Hausärztin übernehmen. Hilfreich ist, wenn darin nicht nur die Diagnose steht, sondern auch, was die Behandlung im Alltag bedeutet: wenig Kraft, Übelkeit, eingeschränkte Belastbarkeit in den Tagen nach der Therapie.
Wenn Ihnen das Gespräch darüber schwerfällt, darf eine vertraute Person mitkommen und die Punkte ansprechen.
Wenn es länger dauert: ein Pflegegrad
Eine Krebsbehandlung dauert manchmal länger als der Anspruch bei der Krankenkasse. Bleibt der Alltag über längere Zeit schwer, kann ein Pflegegrad weiterhelfen. Das Wort klingt nach Pflegeheim, gemeint ist aber schlicht: Sie brauchen im Alltag Unterstützung.
- Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt, um das Verfahren zu beginnen.
- Der Medizinische Dienst begutachtet, wie selbstständig Sie im Alltag sind.
- Die Pflegekasse entscheidet spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag.
- Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Eine Anleitung finden Sie im Beitrag Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt.
Der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1
Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote, zum Beispiel Hilfe im Haushalt. Beträge, die Sie nicht nutzen, bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Mehr dazu unter Entlastungsbetrag.
Ein Punkt, den Sie vorher kennen sollten
Wird Pflegegrad 2 bis 5 anerkannt, endet der zusätzliche Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit über die Krankenkasse. Die Hilfe läuft dann über die Pflegeversicherung. Besprechen Sie den Zeitpunkt des Antrags deshalb mit Ihrer Kasse oder mit uns, bevor Sie ihn stellen.
Was eine Haushaltshilfe leisten kann
Eine Haushaltshilfe nimmt Ihnen ab, was zu Hause liegen bleibt: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, die Kinder im Haushalt. Sie kann Sie auch zu Terminen begleiten. Pflege und medizinische Aufgaben übernimmt sie nicht, denn FamiliaPlus ist kein Pflegedienst.
Sie haben bei uns eine feste Ansprechpartnerin, und die Kräfte sind fest angestellt. Wir rechnen direkt mit Kranken- und Pflegekasse ab und übernehmen den Schriftverkehr, damit Sie Ihre Kraft für anderes haben. Was wir bei Krebserkrankungen konkret übernehmen, lesen Sie unter Haushaltshilfe bei Krebs.
Für Angehörige
Oft trägt der Partner oder die Partnerin gerade alles: Arbeit, Kinder, Fahrten zur Behandlung, Haushalt. Die Kasse prüft, ob eine Person im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin berufstätig, schreiben Sie die Arbeitszeiten in den Antrag. Wie die Kasse das bewertet, entscheidet sie im Einzelfall.
Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, rufen Sie uns an. In der kostenlosen Erstberatung sortieren wir gemeinsam, was in Ihrer Lage möglich ist, damit aus Unsicherheit ein machbarer Weg wird. Sie erreichen uns unter 07032 3753187 oder über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe während der Chemotherapie?
Sie kann zahlen, wenn Sie wegen der Erkrankung oder der Behandlung den Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst im Haushalt das übernehmen kann. Ohne Kind im Haushalt längstens 4 Wochen, mit Kind unter 12 Jahren längstens 26 Wochen.
Was passiert, wenn die Therapie länger dauert als der Anspruch?
Dann kann ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse sinnvoll sein. Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote.
Endet die Haushaltshilfe der Krankenkasse, wenn ein Pflegegrad anerkannt wird?
Der zusätzliche Anspruch bei schwerer Krankheit besteht nicht bei Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 bleibt er bestehen. Besprechen Sie den Zeitpunkt des Antrags am besten vorher.
Übernimmt FamiliaPlus auch Pflege?
Nein. FamiliaPlus ist kein Pflegedienst und übernimmt keine medizinischen Aufgaben, sondern Haushalt und Alltagsbegleitung.
Passend dazu
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Anlass, Postleitzahl und Rufnummer genügen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.