Aktualisiert am 15. September 2026
Mehr Geld für Pflege seit 2025: Was sich geändert hat und warum es oft ungenutzt bleibt
Gibt es 2026 mehr Geld für Pflege? Die ehrliche Antwort lautet nein: 2026 wurden die Leistungen nicht erhöht, die Verbesserungen kamen im Jahr 2025. Dieser Beitrag erklärt, was sich damals geändert hat, welche Budgets häufig ungenutzt bleiben und wie Sie sie in Ruhe nutzen können.
Mehr Geld für Pflege: was 2025 passiert ist
Es gab zwei Schritte. Am 1. Januar 2025 stiegen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Am 1. Juli 2025 wurden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt.
Seitdem ist nichts dazugekommen. Die Beträge von 2025 gelten 2026 unverändert, die nächste Anpassung ist voraussichtlich 2028 vorgesehen. Über eine Pflegereform wird beraten. Solange sie nicht beschlossen ist, ändert sie an Ihren Ansprüchen nichts.
Welche Budgets häufig liegen bleiben
Der Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 stehen bis 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote bereit, etwa für Hilfe im Haushalt oder Begleitung im Alltag. Anders als das Pflegegeld landet der Betrag nicht auf dem Konto. Wer keine passende Hilfe beauftragt, bekommt ihn nicht. Genau deshalb bleibt er oft unbemerkt. Mehr unter Entlastungsbetrag.
Der Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Sachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Familien, die ohne Pflegedienst auskommen, kennen diese Möglichkeit oft nicht. Das Pflegegeld verringert sich dabei anteilig, deshalb lohnt es sich, vorher durchzurechnen.
Der gemeinsame Jahresbetrag
Ab Pflegegrad 2 gibt es 3.539 Euro im Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Verhinderungspflege geht bis zu acht Wochen im Jahr und auch stundenweise. Oft wird sie nur mit Urlaub verbunden, dabei hilft sie auch bei einem Arzttermin oder einem freien Nachmittag. Siehe Verhinderungspflege.
Kleinere Posten
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse bis 42 Euro im Monat. Für Umbauten in der Wohnung gibt es ab Pflegegrad 1 bis 4.180 Euro je Maßnahme. Auch diese Leistungen muss man kennen, um sie zu beantragen.
Warum Geld für Pflege ungenutzt bleibt
Dahinter steckt selten Nachlässigkeit. Meist sind es drei Gründe.
- Unwissen. Die Leistungen haben sperrige Namen und stehen in verschiedenen Paragrafen. Wer mitten in der Pflege steckt, hat keine Zeit, sich durch Merkblätter zu arbeiten.
- Kein anerkannter Anbieter. Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch gelten nur für anerkannte Angebote. Gibt es in der Nähe keinen Anbieter mit freien Kapazitäten, bleibt das Budget liegen.
- Aufwand. Rechnungen einreichen, Formulare ausfüllen, bei der Kasse nachfragen: Das kostet Kraft, die gerade woanders gebraucht wird.
Die Übertragungsregel beim Entlastungsbetrag
Was vom Entlastungsbetrag in einem Kalenderjahr übrig bleibt, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres noch nutzen. Wer im Frühjahr merkt, dass aus dem Vorjahr etwas offen ist, kann damit zum Beispiel zusätzliche Unterstützung im Haushalt finanzieren. Nach dem 30. Juni ist dieser Restbetrag nicht mehr verfügbar.
Für das Pflegegeld gilt diese Regel nicht, es wird ohnehin monatlich ausgezahlt. Beim Umwandlungsanspruch und beim gemeinsamen Jahresbetrag fragen Sie am besten bei Ihrer Pflegekasse nach, was im laufenden Jahr noch offen ist. Ein kurzer Anruf schafft hier meist schnell Klarheit.
Was Sie tun können
- Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Beträge bisher abgerufen wurden.
- Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder einen Pflegestützpunkt.
- Überlegen Sie, welche Hilfe im Alltag am meisten fehlt, und suchen Sie dafür einen anerkannten Anbieter.
- Wählen Sie, wenn möglich, einen Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dann entfällt das Einreichen von Rechnungen.
Eine Übersicht aller Beträge nach Pflegegrad finden Sie im Beitrag Entlastungsleistungen 2026.
Wie FamiliaPlus unterstützt
FamiliaPlus ist kein Pflegedienst. Wir helfen im Haushalt und im Alltag, in den Landkreisen Böblingen, Tübingen, Calw und Freudenstadt. Als zugelassener Leistungserbringer rechnen wir Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab und übernehmen den Schriftverkehr. Mehr unter Haushaltshilfe mit Pflegegrad.
In der kostenlosen Erstberatung schauen wir gemeinsam, was bei Ihnen noch offen ist. Steht Ihnen nichts zu, sagen wir das ebenso offen.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 mehr Geld für Pflege?
Nein. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind 2026 unverändert. Erhöht wurde am 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent, am 1. Juli 2025 kam der gemeinsame Jahresbetrag hinzu.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge aus einem Jahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch eingesetzt werden. Ausgezahlt werden sie nicht.
Ist die geplante Pflegereform schon in Kraft?
Nein. Über eine Reform wird beraten, beschlossen ist sie nicht. Die nächste Anpassung der Beträge ist voraussichtlich 2028 vorgesehen.
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