Zum Inhalt springen
FamiliaPlus07032 3753187

Aktualisiert am 15. September 2026

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: warum Sie nicht zu lange warten sollten

Kostenlos prüfen lassen07032 3753187

Platzhalter · Foto: Ratgeber

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht regeln, welche Behandlung Sie wünschen und wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Dieser Beitrag richtet sich an Erwachsene jeden Alters und an Familien, die das Thema bisher vor sich herschieben.

Warum Sie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht aufschieben sollten

Viele verbinden Vorsorge mit dem hohen Alter. Die Situationen, in denen jemand plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann, hängen aber nicht vom Alter ab: ein Unfall, eine Operation mit Komplikationen, ein Schlaganfall oder eine schwere Infektion.

Ist dann nichts geregelt, stehen Angehörige unter Zeitdruck und wissen oft nicht, was Sie gewollt hätten. Unter Umständen muss ein Gericht eine rechtliche Betreuung einrichten. Eine klare Verfügung und eine Vollmacht nehmen Ihren Nächsten diese Unsicherheit zu einem großen Teil ab.

Die drei Dokumente im Überblick

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung nach § 1827 BGB legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, zum Beispiel künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung. Sie muss schriftlich verfasst sein. Wer sie erstellt, muss volljährig und einwilligungsfähig sein.

Je genauer die Situationen beschrieben sind, desto besser können Ärztinnen und Ärzte die Verfügung umsetzen. Allgemeine Formulierungen, man wolle keine lebensverlängernden Maßnahmen, lassen im Ernstfall viel offen. Sie können die Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf. Das kann Gesundheitsfragen betreffen, Ihren Aufenthalt, etwa einen Umzug in eine Einrichtung, Ihre Finanzen und den Kontakt mit Behörden. Sie können auch mehrere Personen benennen und festlegen, wofür jede zuständig ist.

Für Grundstücksgeschäfte oder Darlehen ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll. Manche Banken verlangen zusätzlich eigene Vollmachtsformulare. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Bank nach.

Betreuungsverfügung

Muss ein Gericht eine rechtliche Betreuung einrichten, etwa weil keine Vollmacht vorliegt, halten Sie in der Betreuungsverfügung fest, wen Sie sich als Betreuerin oder Betreuer wünschen und wen nicht. Auch Wünsche zur Lebensführung können Sie darin aufschreiben.

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht und seine Grenzen

Seit dem 1. Januar 2023 können sich Ehepartner gegenseitig vertreten, wenn einer von beiden nicht mehr selbst entscheiden kann. Grundlage ist § 1358 BGB. Dieses Recht ist aber eng begrenzt:

  • Es gilt nur in Gesundheitsangelegenheiten, also nicht für Bankgeschäfte oder allgemeine Behördenangelegenheiten.
  • Es gilt höchstens sechs Monate.
  • Die Ehepartner dürfen nicht getrennt leben.
  • Es darf kein entgegenstehender Wille bekannt sein.

Das Notvertretungsrecht ersetzt also keine Vorsorgevollmacht. Es ist eine Überbrückung für den Notfall.

Erwachsene Kinder dürfen nicht automatisch entscheiden

Viele Eltern gehen davon aus, dass ihre erwachsenen Kinder im Ernstfall für sie sprechen dürfen. Das ist nicht so. Ohne Vollmacht haben erwachsene Kinder kein automatisches Vertretungsrecht, weder in der Klinik noch bei der Bank. Auch für Alleinstehende und unverheiratete Paare gibt es keine gesetzliche Vertretung. Eine Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit.

So gehen Sie vor

  1. Gedanken sortieren: Was ist Ihnen wichtig, was möchten Sie auf keinen Fall?
  2. Mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt sprechen: Sie kennen Ihre Vorgeschichte, können medizinische Situationen erklären und helfen, die Patientenverfügung verständlich zu formulieren.
  3. Vertrauensperson einbeziehen: Sprechen Sie offen mit der Person, die Sie bevollmächtigen möchten, und fragen Sie, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
  4. Schriftlich festhalten: Vorlagen bietet zum Beispiel das Bundesministerium der Justiz. Bei Immobilien oder größeren Vermögensfragen ist der Weg zum Notariat sinnvoll.
  5. Gut aufbewahren: Die Originale müssen im Ernstfall auffindbar sein. Die bevollmächtigte Person sollte wissen, wo sie liegen. Ein Hinweiskärtchen im Portemonnaie hilft zusätzlich.
  6. Registrieren: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung lassen sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Die Eintragung ist kostenpflichtig. Betreuungsgerichte können dort nachsehen, bevor sie eine Betreuung einrichten.
  7. Regelmäßig prüfen: Nach einer neuen Diagnose, einem Umzug oder einer Trennung lohnt sich ein neuer Blick auf die Dokumente.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an ein Notariat, eine Anwaltskanzlei oder einen Betreuungsverein in Ihrer Nähe.

Vorsorge und Alltag

Wer sich mit Vorsorge beschäftigt, denkt oft auch an den Alltag: Wer hilft, wenn nach einem Klinikaufenthalt der Haushalt liegen bleibt? FamiliaPlus ist kein Pflegedienst und berät nicht rechtlich, unterstützt aber bei Einkauf, Wäsche und der Begleitung zu Terminen. Mehr dazu unter Haushaltshilfe nach einer Operation und Alltagshilfe für Senioren. Falls ein Pflegegrad Thema wird, sprechen wir das in der kostenlosen Erstberatung gern mit Ihnen durch.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie handeln und entscheiden darf.

Darf mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden?

Nur eingeschränkt. Das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur in Gesundheitsangelegenheiten, höchstens sechs Monate und nur, wenn Sie nicht getrennt leben und kein entgegenstehender Wille bekannt ist.

Dürfen erwachsene Kinder für ihre Eltern entscheiden?

Nicht automatisch. Ohne Vorsorgevollmacht haben erwachsene Kinder kein Vertretungsrecht für ihre Eltern.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Nicht in jedem Fall. Für Grundstücksgeschäfte oder Darlehen ist eine notarielle Beurkundung aber sinnvoll.

Passend dazu

Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Anlass, Postleitzahl und Rufnummer genügen für den Anfang.

Anspruch prüfen lassen07032 3753187

Steht mir das zu?

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.

Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in derDatenschutzerklärung.

Lieber sprechen? 07032 3753187, Mo bis Fr, 8 bis 17:30 Uhr.