Haushaltshilfe nach Operation
Haushaltshilfe rund um eine Operation: Die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V häufiger, als viele denken. Wir prüfen kostenlos und stellen den Antrag.

Warum FamiliaPlus
Haushalt und Alltag übernehmen, abgerechnet über Ihre Kasse. FamiliaPlus ist kein Pflegedienst.
Kasse zahlt
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Antrag inklusive
Den Schriftverkehr mit der Kasse übernehmen wir vollständig.
Start in wenigen Tagen
Wir haben derzeit Kapazität frei. Kein Warten, bis es nicht mehr geht.
Festangestellte Kräfte
Unser eigenes Team, keine wechselnden Vermittlungen.
Feste Ansprechpartnerin
Eine Person für Ihren Ort, mit eigener Mailadresse.
Ehrliche Prüfung
Steht Ihnen nichts zu, sagen wir das. Kostenlos.
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, prüfen wir kostenlos. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Anspruch prüfenRund um eine Operation ist der Haushalt das Letzte, worum Sie sich kümmern sollten. In vielen Fällen zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, und wir übernehmen den Antrag.
Ihr Anspruch
Grundlage ist § 38 SGB V. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, besteht der Anspruch gesetzlich, bei schwerer Erkrankung nach einem Klinikaufenthalt bis zu 26 Wochen. Ohne Kind leisten viele Kassen über ihre Satzung, meist bis zu vier Wochen. Es gilt die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten pro Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Typische Situationen
- Entlassung aus der Klinik mit Schonungsauflagen
- Ambulante Operation mit anschließendem Heben- und Fahrverbot
- Wochen der Nachsorge, in denen Einkauf und Wäsche nicht gehen
Für einzelne Eingriffe: Knie, Hüfte, Bandscheibe und nach der Reha.
Ansprüche für Betroffene und Familien
Viele pflegende Angehörige wissen nicht, welche Leistungen sie nutzen können. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und sagen Ihnen, welche Unterstützung infrage kommt.
Schwangerschaft und Geburt
0 €Zuzahlung
zuzahlungsfrei nach § 24h SGB V
Krankheit und Operation
26Wochen
mit Kind unter zwölf, § 38 SGB V
Ab Pflegegrad 1
131 €im Monat
Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 2
3.539 €im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI

im Einsatz
So arbeiten wir

Eine feste Kraft, nicht wechselnde Gesichter
Unsere Haushaltshilfen sind bei uns angestellt. Sie bekommen dieselbe Person, die weiß, wo bei Ihnen der Besen steht und wie Sie es gerne haben.
Ansprechpartnerin in Ihrem Ort
In jedem der 62 Orte gibt es eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Mailadresse. Sie erklären Ihre Lage einmal, nicht bei jedem Anruf neu.
Den Papierkram machen wir
Als zugelassener Anbieter mit IK-Nummer rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Antrag, Nachweise, Rückfragen: alles bei uns. Sie unterschreiben, mehr nicht.
Wir sagen ehrlich, was geht
Steht Ihnen nichts zu, hören Sie das von uns, bevor Sie etwas unterschrieben haben. Ein Auftrag, der an der Kasse scheitert, hilft niemandem.
So beginnt Entlastung
Sie melden sich kurz
Telefonisch oder über das Formular. Erzählen Sie, wo es gerade hakt.
Wir hören zu und prüfen mit Ihnen
Welche Hilfe möglich ist, hängt von Ihrer Situation ab. Genau das schauen wir uns gemeinsam an.
Sie bekommen Klarheit
Welche Schritte sinnvoll sind, welche Leistung passt und worum Sie sich nicht allein kümmern müssen.
Wir begleiten Sie weiter
Damit aus Unsicherheit ein machbarer Weg wird.
Häufige Fragen
Kann ich die Haushaltshilfe schon vor der Operation beantragen?
Ja, bei einer geplanten Operation ist das der beste Weg. Dann steht die Hilfe am Tag der Entlassung bereit.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Krankenhaus oder Hausarztpraxis. Wichtig ist die Aussage, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
Was kostet mich das?
Bei bewilligter Leistung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Es bleibt höchstens die gesetzliche Zuzahlung, deren Höhe Ihnen Ihre Kasse nennt. Die Prüfung vorab ist kostenlos und unverbindlich.
Wie schnell kann jemand kommen?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Wir haben derzeit Kapazität frei.
Sind Sie ein Pflegedienst?
Nein. Wir übernehmen Haushalt und Alltag: Einkauf, Kochen, Wäsche, Ordnung, Begleitung zu Terminen und die Kinder im Haushalt. Pflegerische Leistungen gehören nicht dazu.
Zum Nachlesen
Steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich. Ein Anruf genügt, drei Angaben reichen für den Anfang.
Steht mir das zu?
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kasse zahlt, und melden uns zurück.